Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1952 - 3 StR 618/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,3593
BGH, 20.11.1952 - 3 StR 618/52 (https://dejure.org/1952,3593)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1952 - 3 StR 618/52 (https://dejure.org/1952,3593)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1952 - 3 StR 618/52 (https://dejure.org/1952,3593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,3593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 14.06.1917 - I-194/17

    Darf das Gericht zur Ablehnung eines Beweisantrags die Wertlosigkeit des

    Auszug aus BGH, 20.11.1952 - 3 StR 618/52
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Vernehmung eines solchen Zeugen vom Gericht abgelehnt werden kann, ohne dass darin ein Prozessverstoss zu finden ist (RGSt 46, 383 [385]; 48, 84 [85]; 51, 69 [70] und 77, 199).

    In der Nichtverlesung der Briefe liegt deshalb kein Verfahrensmangel (RGSt 51, 69 [70]).

  • RG, 18.11.1913 - II 651/13

    Darf in dem Verfahren, betreffend die Vernichtung widerrechtlich hergestellter

    Auszug aus BGH, 20.11.1952 - 3 StR 618/52
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Vernehmung eines solchen Zeugen vom Gericht abgelehnt werden kann, ohne dass darin ein Prozessverstoss zu finden ist (RGSt 46, 383 [385]; 48, 84 [85]; 51, 69 [70] und 77, 199).
  • RG, 06.12.1912 - II 445/12

    Darf der Antrag, einen Zeugen, dessen Ladung zur Hauptverhandlung nicht

    Auszug aus BGH, 20.11.1952 - 3 StR 618/52
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Vernehmung eines solchen Zeugen vom Gericht abgelehnt werden kann, ohne dass darin ein Prozessverstoss zu finden ist (RGSt 46, 383 [385]; 48, 84 [85]; 51, 69 [70] und 77, 199).
  • RG, 01.11.1932 - I 1256/32

    Wann ist bei Diebstahl und Raub die Wegnahme vollendet?

    Auszug aus BGH, 20.11.1952 - 3 StR 618/52
    Das treffe aber dann nicht zu, wenn sich der Eigentümer einem gewalttätigen und körperlich überlegenen Menschen gegenübersehe, so dass er sich, wenn er selbst fernerhin über die Sache verfügen wollte, zuerst noch mit Gewalt durchsetzen müsste (vgl RGSt 66, 394).
  • BGH, 15.09.1953 - 5 StR 338/53

    Rechtsmittel

    Dieser Gewahrsam ging aber auch nicht dadurch verloren, daß die Brieftasche des R. herausfiel; denn sie blieb in seiner unmittelbaren Nähe und damit in seinem Herrschaftsbereich (vgl BGH 3 StR 618/52 vom 20.11.1952).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht